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1340. Oktober 20. Breslau (geschen czu Breslaw).

an deme nestin vritage vor der eilf tusint meyde tac.

Cunrat v. Valkinhayn, Ldshptmann etc., bek., daß vor ihm und den biderben Leuten, den Ratmannen der Stadt zu Breslau die ehrsame Frau vir ["vor" oder "vir" = frouwe, s. a. Reg. 4551 v. 26. Juni (dort irrig 1. Juli) l326] Alush dy Stillinne zur einen und ihr Eidam Nickel Agnete zur andern Hälfte u. ihre Kinder Hans, Franczco, Klara, Margrit, Alexius, Nyclos u. Anna den Abschluß ihrer Auseinandersetzung (berichtunge) verkündet haben: Frau Alush soll haben 21 1/2 Mk. auf all dem Gut zu Albrechtisdorf (Albrechtsdorf b. Bresl.) vor allem andern je am Michaelistag fälligen Gelde u. 8 1/2 Mk. auf den Malzhäusern in der Schweidnitzer Gasse zu Bresl. ebenfalls vor allem andern Gelde mit 8 1/2 Vierdung an jedem Quatember. Fällt das Geld einmal aus, so soll sie am nächsten Termine dafür schadlos gehalten werden. Von diesen 30 Mk. kann sie 10 Mk. nach ihrem Gefallen verwenden, die andern 20 Mk. hat sie für ihren Lebensunterhalt (czu erim libe) zu gebrauchen. Man soll auch das Steinhaus verkaufen u. aus dem Erlös der Frau zuvor 100 Mk. geben, wofür 10 Mk. jährt. Zins die Frau erhalten soll, sodaß sie jährlich 30 Mk. unbedingt hat. Das übrige Geld sollen die Kinder unter sich zu gleichen Teilen teilen, ebenso die 18 Mk. Geld zu Grotcow (Grottkau). Ebenso soll man alle Vorwerke, Acker, Gebäude u. was dazu gehört, auch alle fahrende Habe in 7 Teile teilen, jedem Kinde sein Teil. Niemand darf die Frau hindern an ihren Kleidern. Gebende und Kleinodien; vom vorhandenen Bettgewand soll sie ihren Teil haben wie jedes ihrer Kinder. Die vier jüngsten Kinder sollen bei der Mutter bleiben, solange es den Ratmannen u. ihren ältesten Freunden gut dünkt, wofür die Frau Entschädigung wegen der Kost aus der Kinder Gut erhält. Vormünder sind die Ratmannen, bis die Kinder zu ihren Jahren gekommen sind. Auf Bitten der Frau und ihrer beiderseitigen Freunde geschieht die amtliche Bestätigung dieser Auseinandersetzung [1311 Dez. 29 (IV Kal. Dez. 1312). Breslau. Heinrich (VI.), Herzog v. Schlesien u. Herr v. Breslau, bek., daß vor ihm der Bresl. Bürger Konrad gen. Stillevoyt in Gegenwart u. mit Zustimmung seiner ältern Söhne seiner ehel. Hausfrau Adelheid - über ihre Abstammung vgl. die Urk. v. 26. Mai 1305, Reg. 2844 - das Allod gen. Romenow (Rommenau, Kr. Neumarkt, vgl. Reg. 2249), gelegen zwischen den Gewässern Lesniz (Striegauer) und Polsnicz (Schweidnitzer Wasser), als Leibgedinge auf ihre Lebenszeit, jedoch unter Vorbehalt des Nutznießungsrechtes, solange er lebt, verreicht u. aufgelassen hat. Nach seinem Tode sollen ihr seine Kinder, wenn sie freiwillig auf das Allod verzichtet, statt des Leibgedinges 200 Mk. zu ihrer freien Verfügung auszahlen, sonst soll nach ihrem Tode das Allod zu Erbrecht an seine Kinder kommen. Die beim Gehöft am Wasser Lesniz gelegene Mühle soll seinen beiden jüngeren Söhnen Thimo u. Paul zufallen; ferner sollen seinen sämtlichen Kindern, die zwei ebengenannten miteingeschlossen, elf an der Zahl, jedem 100 Mk. zufallen, ausgenommen die drei verheirateten Töchter, von denen jede schon 100 Mk. weghat. Alles übrige Erbe wird unter die Kinder in gleichen Teilen geteilt, unter Anrechnung von dem, was einer vorher bekommen hat. Der Herzog bestätigt dies alles unter seinem größeren Siegel. Z.: Hermann von Eichilburn. Dyther von Drogwiz (richtig Drogus), Andreas Radac, der Bresl. Erbvogt Dietrich, der Bresl. Bürger Wiland, der Hofnotar Rollo, Ausf. dieses. - Abschr. v. Orig. a. d. Mitte des 17. Jahrh. i. Bresl. Staatsarch. Rep. 16 F. Bresl. Ortsakten Rommenau. Fehlt i. d. Schles. Regesten 1301-1315 (Cod. dipl. Sil. XVI), wo es Reg. 3245 a sein würde].

Z.: Die Bresl. Ratmannen Hannos v. Troppow, Giske Glesil, Paul Dumelose, Niklos v. Lemberg, Hanke Shertilczan, Pecze Rulcke, Ticze v. Trebnitz u. die kgl. Mannen H. Albrecht v. Pak, H. Andres Radac, H. Mulich v. Rydeburg, H. Mathis v. Mulheym u. Jeske von dem Smolcz u. H. Luthke. der Landschreiber.


Bresl. Staatsarch. Rep. 16 Ält. Bresl. Landb. A, fol. 56b/57 Nr. 341.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.